GARAGENUNTERSUCHUNGEN
Beratung und Prüfung
Auftraggeber:
Architekt:innen und Bauträger:innen
Zeitraum: laufend
Richtlinienkonformität und Nutzungskomfort
Bei Neubauprojekten sind Pkw-Stellplätze in der Regel verpflichtend nachzuweisen. Aus Gründen der Flächeneffizienz werden diese häufig in Tiefgaragen angeordnet. Deren Geometrie ist eng mit der Tragstruktur des darüberliegenden Gebäudes verknüpft. Nachträgliche Anpassungen, etwa an Stützen oder Fahrgassen, sind daher meist nur mit erheblichem konstruktivem Aufwand möglich.
Aufgrund der hohen Errichtungskosten wird in der Planung großer Wert auf eine kompakte Dimensionierung gelegt. Gleichzeitig muss eine reibungslose und komfortable Nutzung gewährleistet bleiben. Zu knapp bemessene Geometrien führen in der Praxis häufig zu Nutzungskonflikten, eingeschränktem Komfort und potenziellen Haftungsrisiken.
Beratung, Prüfung, Nachweis und Absicherung
In Österreich sind die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 verbindlich einzuhalten. Sie definiert Mindestmaße für Stellplätze und Fahrgassen, stellt jedoch keine Garantie für eine alltagstaugliche und konfliktfreie Nutzung dar.
Eine ergänzende fachliche Beurteilung ist daher sinnvoll. Auf Grundlage einschlägiger RVS-Richtlinien sowie mittels Schleppkurvenanalysen werden kritische Bereiche identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der Architektur aufgezeigt.
Zur Absicherung erstellen wir Garagengutachten, die sowohl die Richtlinienkonformität als auch den Nutzungskomfort nachvollziehbar dokumentieren. Diese schaffen Planungssicherheit für Architektinnen, Architekten und Projektentwickler und sind insbesondere bei Verkauf oder Vermietung von Stellplätzen von Vorteil. Im Fall von Schadensereignissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen dienen sie zudem als objektive fachliche Grundlage.
Ein Garagengutachten ist damit eine vergleichsweise einfache Maßnahme, um kostenintensive Nachbesserungen, Haftungsrisiken und potenzielle Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
GARAGENUNTERSUCHUNGEN
Beratung und Prüfung
Auftraggeber:Architekt:innen und Bauträger:innen
Zeitraum: laufend
Richtlinienkonformität und Nutzungskomfort
Bei Neubauprojekten sind Pkw-Stellplätze in der Regel verpflichtend nachzuweisen. Aus Gründen der Flächeneffizienz werden diese häufig in Tiefgaragen angeordnet. Deren Geometrie ist eng mit der Tragstruktur des darüberliegenden Gebäudes verknüpft. Nachträgliche Anpassungen, etwa an Stützen oder Fahrgassen, sind daher meist nur mit erheblichem konstruktivem Aufwand möglich.
Aufgrund der hohen Errichtungskosten wird in der Planung großer Wert auf eine kompakte Dimensionierung gelegt. Gleichzeitig muss eine reibungslose und komfortable Nutzung gewährleistet bleiben. Zu knapp bemessene Geometrien führen in der Praxis häufig zu Nutzungskonflikten, eingeschränktem Komfort und potenziellen Haftungsrisiken.
Beratung, Prüfung, Nachweis und Absicherung
In Österreich sind die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 verbindlich einzuhalten. Sie definiert Mindestmaße für Stellplätze und Fahrgassen, stellt jedoch keine Garantie für eine alltagstaugliche und konfliktfreie Nutzung dar.
Eine ergänzende fachliche Beurteilung ist daher sinnvoll. Auf Grundlage einschlägiger RVS-Richtlinien sowie mittels Schleppkurvenanalysen werden kritische Bereiche identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der Architektur aufgezeigt.
Zur Absicherung erstellen wir Garagengutachten, die sowohl die Richtlinienkonformität als auch den Nutzungskomfort nachvollziehbar dokumentieren. Diese schaffen Planungssicherheit für Architektinnen, Architekten und Projektentwickler und sind insbesondere bei Verkauf oder Vermietung von Stellplätzen von Vorteil. Im Fall von Schadensereignissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen dienen sie zudem als objektive fachliche Grundlage.
Ein Garagengutachten ist damit eine vergleichsweise einfache Maßnahme, um kostenintensive Nachbesserungen, Haftungsrisiken und potenzielle Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Aufgrund der hohen Errichtungskosten wird in der Planung großer Wert auf eine kompakte Dimensionierung gelegt. Gleichzeitig muss eine reibungslose und komfortable Nutzung gewährleistet bleiben. Zu knapp bemessene Geometrien führen in der Praxis häufig zu Nutzungskonflikten, eingeschränktem Komfort und potenziellen Haftungsrisiken.
In Österreich sind die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 verbindlich einzuhalten. Sie definiert Mindestmaße für Stellplätze und Fahrgassen, stellt jedoch keine Garantie für eine alltagstaugliche und konfliktfreie Nutzung dar.
Eine ergänzende fachliche Beurteilung ist daher sinnvoll. Auf Grundlage einschlägiger RVS-Richtlinien sowie mittels Schleppkurvenanalysen werden kritische Bereiche identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der Architektur aufgezeigt.
Ein Garagengutachten ist damit eine vergleichsweise einfache Maßnahme, um kostenintensive Nachbesserungen, Haftungsrisiken und potenzielle Konflikte frühzeitig zu vermeiden.




