Zwischen Stellplatzpflicht und leistbarem Wohnen

Florian Kratochwil • 26. Mai 2026

Die neue RVS zur Stellplatzermittlung setzt auf flexible Bandbreiten statt starrer Mindestvorgaben


Bei Wohnbauprojekten ist die Frage der Pkw-Stellplatzanzahl seit jeher ein Spannungsfeld. Bauvorschriften verlangen in der Regel, dass der Stellplatzbedarf am eigenen Grundstückgedeckt wird. Dadurch soll der öffentliche Straßenraum möglichst für andere Nutzungen freigehalten werden – etwa für Bäume, breite Gehsteige, Radverkehr oder Aufenthaltsflächen. Dauerparken im Straßenraum wird daher vielerorts zunehmend eingeschränkt und auf kurzfristige Nutzungen wie Ladetätigkeiten reduziert.


Gleichzeitig benötigen Stellplätze viel Fläche und verursachen hohe Kosten. Rechnet man Fahrgassen und Rampen mit ein, werden pro Pkw-Stellplatz rund 28 m² benötigt. Zwei Autos beanspruchen damit oft mehr Fläche als eine Wohnung. Tiefgaragen zählen zudem zu den teuersten Teilen eines Wohnbauprojekts – und treiben damit letztlich auch die Wohnkosten in die Höhe.


Es entsteht ein planerisches Dilemma: Ziel einer zeitgemäßen Stellplatzplanung ist daher nicht eine möglichst niedrige Stellplatzzahl, sondern eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen Angebot und tatsächlichem Bedarf. Genau hier liegt die Herausforderung, denn der tatsächliche Bedarf hängt von vielen Faktoren ab: Lage im Siedlungsgebiet, Qualität des öffentlichen Verkehrs, Altersstruktur oder Einkommen der Bewohner:innen, aber auch von Sharing-Angeboten oder der Nahversorgung im Umfeld. Vieles davon ist bei der Planung noch nicht vollständig bekannt bzw. zeitlich variabel.


Die im April 2026 veröffentlichte RVS 03.07.11 zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs, an der unter anderem Florian Kratochwil maßgeblich mitgearbeitet hat, versucht dafür einen neuen Ansatz zu etablieren.


Im Unterschied zu klassischen starren Stellplatzschlüsseln arbeitet die neue RVS mit Bandbreiten. Grundlage sind die Lage des Projekts im Siedlungsgebiet sowie die Qualität der ÖV-Erschließung anhand der ÖV-Güteklassen. Daraus ergibt sich ein unterer und ein oberer Richtwert für den Stellplatzbedarf je Bruttogeschoßfläche.


Diese Bandbreite ist bewusst relativ groß gewählt. Denn der tatsächliche Bedarf lässt sich mit diesen Eingangsgrößen nicht punktgenau berechnen, sondern muss projektspezifisch bewertet werden. Zusätzliche Faktoren wie gute Erreichbarkeit im Fuß- und Radverkehr oder Sharing-Angebote sollen bei der Festsetzung eines Wertes berücksichtigt werden. Die RVS liefert damit keine starre Vorgabe, sondern einen methodischen Rahmen für eine differenzierte Planung.

In der praktischen Umsetzung bestehen jedoch weiterhin Herausforderungen. Viele Landesgesetze schreiben Mindestanzahlen an Stellplätzen vor, die häufig unabhängig vom tatsächlichen Bedarf eingehalten werden müssen. Eine Reduktion ist oft nur eingeschränkt möglich, etwa über Mobilitätskonzepte. Das führt in vielen Fällen zu unnötig hohen Baukosten und zu Stellplätzen, die dauerhaft nicht benötigt werden. Ein positives Beispiel ist hier Tirol: Die Tiroler Bauordnung ermöglicht eine Abminderung der Pflichtstellplatzanzahl bei Vorlage eines Mobilitätskonzepts.



Mobilitätsmanagementmaßnahmen können dabei eine zentrale Rolle spielen. Gute Angebote im Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr oder Sharing-Angebote beeinflussen den tatsächlichen Stellplatzbedarf unmittelbar. Werden solche Maßnahmen bereits in der Projektentwicklung berücksichtigt, kann die Zahl der erforderlichen Stellplätze reduziert werden. Bauträger:innen erhalten dadurch die Möglichkeit, aktiv auf den Mobilitätsbedarf eines Projekts einzuwirken und gleichzeitig hohe Errichtungskosten für nicht benötigte Stellplätze zu vermeiden. Mittel können stattdessen gezielt in alternative Mobilitätsangebote oder andere Qualitäten des Wohnumfelds investiert werden.



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