Die 36. StVO-Novelle bringt neue Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung

Johann Schneider • 20. Januar 2026

Unsere Stellungnahme

Als Planungsbüro für Mobilität und Verkehr arbeiten wir daran, zukunftsfitte Mobilitätsräume für Städte und Gemeinden zu gestalten. Eine moderne, zeitgemäße Straßenverkehrsordnung ist dafür eine zentrale Grundlage. Umso größer ist unser Interesse an der 36. Novelle der StVO, mit der wichtige Rahmenbedingungen für Verkehrsberuhigung und neue Mobilitätsformen weiterentwickelt werden sollen. Wir haben den Begutachtungsentwurf im Rahmen einer Stellungnahme kommentiert und möchten hier kurz zusammenfassen, welche Punkte wir für besonders relevant halten und wie wir sie bewerten.


Automationsunterstützte Zufahrtskontrollen als neues Instrument

Ein zentraler neuer Baustein der Novelle ist die Einführung automationsunterstützter Zufahrtskontrollen. Aus unserer Sicht ist dies ein sinnvoller Schritt: Viele Gemeinden suchen nach wirksamen Möglichkeiten, Verkehr zu beruhigen und sensible Bereiche vom Durchzugsverkehr freizuhalten. Digitale Zufahrtskontrollen können hier ein zusätzliches, zeitgemäßes Instrument sein.


Wichtig ist uns dabei, dass die Anwendungsfälle klar definiert sind. Gemeinden brauchen Planungssicherheit und nachvollziehbare Kriterien, wann und wie dieses Instrument eingesetzt werden kann. Gerade mit Blick auf neue Stadtteile und Modellquartiere für nachhaltige Mobilität wäre es sinnvoll, solche Lösungen bereits frühzeitig – etwa im Rahmen von Mobilitätskonzepten – rechtlich eindeutig mitdenken und umsetzen zu können.


Mikro- und Last-Mile-Mobilität klar regeln

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle betrifft E-Scooter, E-Transporträder und andere Formen der Mikromobilität. Diese Fahrzeuge sind längst Teil des Alltags und spielen eine wichtige Rolle in Last-Mile-Konzepten, im betrieblichen Mobilitätsmanagement und als Alternative zum Kfz-Verkehr.


Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Novelle hier für zeitgemäße Rahmenbedingungen sorgen soll. Gleichzeitig sehen wir noch Klärungsbedarf, etwa bei der technischen Definition von E-Scootern (Stichwort Leistungsbegrenzung) sowie bei der Abgrenzung verschiedener Fahrzeugklassen. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass die Regeln praktikabel, verständlich und anschlussfähig an bestehende Nutzungsrealitäten sind. Bewährte Grundsätze – etwa die weitgehende Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr – sollten dabei erhalten bleiben.


Unser Fazit

Insgesamt sehen wir in der 36. StVO-Novelle viele richtige Ansätze, insbesondere im Hinblick auf Verkehrsberuhigung und neue Mobilitätsformen. Damit diese ihr Potenzial entfalten können, braucht es aus unserer Sicht klare Definitionen, gut verständliche Regelungen und eine praxisnahe Ausgestaltung für Gemeinden und Planende.

Die Stellungnahmefrist ist mittlerweile abgelaufen. Wir sind gespannt, wie das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur die zahlreichen Rückmeldungen aus Praxis, Planung und Wissenschaft in die weitere Ausarbeitung einfließen lassen wird und welche Weichen damit für die zukünftige Mobilität in Österreich gestellt werden.


Alle Stellungnahmen zur 36. StVO-Novelle können hier eingesehen werden.


Unsere Stellungnahme zur 36. StVO-Novelle herunterladen
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